Fördermöglichkeiten

Die folgende Übersicht wurde im Sommer 2014 von Clara Reich erstellt; alle Angaben ohne Gewähr.

Hinweis vorab: Broschüre „Fördertöpfe für Vereine, selbstorganisierte Projekte und politische Initiativen” aktualisiert

Die Broschüre „Die Fördertöpfe für Vereine, selbstorganisierte Projekte und politische Initiativen” istd ein praxisorientiertes Nachschlagewerk für alle Gruppen und Initiativen, die nach neuen Finanzierungswegen zur Verwirklichung ihrer Projektideen suchen. Sie portraitiert mehr als 410 Stiftungen und Förderquellen und bietet umfangreiche Tipps zu Fördermöglichkeiten in den Bereichen Bildung, Jugend, Arbeit, Umwelt­, Soziales, Migration, Antifaschismus, Inklusion, Wohnen, Kultur, Queer Leben und Entwicklungspolitik. Die sorgfältig recherchierten Hinweise auf unterschiedliche Fördermöglichkeiten, das umfassende Schlagwortregister sowie praktische Tipps und Tricks zur Antragstellung machen die Broschüre zu einem kompetenten Wegweiser durch den Förderdschungel.
Herausgegeben von Netzwerk Selbsthilfe e.V., 13. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage 2017, 248 Seiten, 22 Euro plus Porto + Verpackung

Aktion Hoffnung Rottenburg-Stuttgart e.V.

Website: http://www.aktion-hoffnung.org/

Wer? Mitglieder von Aktion Hoffnung

Was? Schwerpunkte sind Lateinamerika, Afrika und Asien. Außerdem werden auch Kampagnen und die Bewusstseinsarbeit in Deutschland unterstützt. Bestehen Bedenken bei einem Projektantrag, ist das Referat Weltkirche des Bischöflichen Ordinariats oder ein Hilfswerk (Misereor, Missio, Caritas etc.) zu Rate zu ziehen. Die Projektmaßnahmen sollen den Selbsthilfewillen der betroffenen Menschen berücksichtigen und fördern sowie negative Nebenwirkungen (z.B. wirtschaftliche oder ökologische Schäden) vermeiden.

Wieviel maximal? in der Regel 6000 Euro

Eigenanteil: Ein Eigenanteil des Antragsstellers ist erforderlich; ein Eigenanteil des Projektpartners wünschenswert (auch Eigenleistungen).

Antragsfristen: Der Antrag ist schriftlich – mindestens zwei Wochen vor den Vergabesitzungen – auf einem Antragsformular der Aktion Hoffnung einzureichen. Die Vergabesitzungen sind identisch mit den Mitgliederversammlungen und finden mindestens dreimal im Jahr statt.

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Aktion Mensch

Website: https://www.aktion-mensch.de/

Wer? alle freien, gemeinützigen Organisationen

Was? Projekte, die zu mehr Gerechtigkeit in der Gesellschaft beitragen. Durch gelebte Partizipation und Teilhabe sollen mehr Chacengleichheit, Verteilungs-, Geschlechter- und Generationengerechtigkeit für Menschen in sozial schwierigen Situationen geschaffen werden. Die Projekte sollen wesentlich von ehrenamtlichen und freiwilligen MitarbeiterInnen getragen werden oder zum Ziel haben, neue Freiwillige zu gewinnen.

Was nicht? Projekte, die bereits begonnen wurden, Projekte von öffentlichen Trägern  oder kommerziellen Anbietern oder solche, die staatliche Pflichtaufgaben betreffen. Nicht gefördert werden Einzelpersonen, öffentlich-rechtliche und gewerbliche Organisationen.

Wieviel maximal? 250.000 Euro

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Aktion Selbstbesteuerung e.v.(asb)

Website: http://www.aktion-selbstbesteuerung.de/

Programm: Friede durch gerechte Entwicklungspolitik

Wer? Basisgruppen; Zusammenschlüsse sind möglich.

Was? Bewusstseinsbildende Arbeit im Inland; Selbsthilfeprojekte im Ausland: Anschubfinanzierungen für Projekte, die von Unterstützern selbst getragen werden, den einheimischen Markt sowie langfristig Gerechtigkeit und Unabhängigkeit fördern sollen; politisch brisante Projekte oder Projekte im Bereich Internationalismus/emanzipatorische Bewegungen, die eher keine Förderung durch größere Organisationen bekommen.

Was nicht? laufende Kosten

Wieviel maximal? Antragshöhe unbegrenzt, durchschnittliche Förderhöhe 500 Euro bis 2000 Euro, aber Einzelfallentscheidung

Eigenanteil: wird erwartet, aber keine Vorgaben

Antragsfristen: Mitgliederversammlung tagt ein- bis zweimal jährlich, Anträge bis 1. März werden auf jeden Fall berücksichtigt, später eingehende evtl. im Herbst, sonst im nächsten Jahr, Entscheidungsprozess dauert eher länger.

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Amadeu Antonio Stiftung

Website: http://www.amadeu-antonio-stiftung.de/

Wer? Vereine, Netzwerke, selbstorganisierte Jugendliche, Kirchengemeinden, Schüler, Lehrer oder Studenten, Bürgerinitativen, kommunale Ausländerbeauftragte

Was? Personalkosten oder Honorare, Sachmittel, Reisekosten für Initiativen und Projekte, die sich für demokratische Zivilgesellschaft einsetzen und sich aktiv mit den Themen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus befassen.

Was nicht? Internationale Begegnungen oder Fahrten ins Ausland,Stipendien, Gedenkstättenfahrten, „Endprodukte“ wie z.B. Filme oder andere Publikationen, es sei denn der Prozess der Erstellung (z.B. zusammen mit Jugendlichen) ist Hauptbestandteil des Projekts

Antragsfristen: Der Stiftungsrat entscheidet zweimal jährlich über die eingegangenen Anträge, die mehr als 2500 Euro beantragen. Antragsschluss ist jeweils der 30.06. und der 31.12. des Jahres

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Asko-Europa-Stiftung

Website: http://asko-europa-stiftung.de/

Was? Die von der Stiftung geförderten Projekte müssen sich in das Gesamttableau der Stiftungsarbeit eingliedern lassen und die aktuellen Aktivitäten in den Schwerpunkten Forschung und Dialog, Europa und Internationales, Bildung „Europa und Internationales” und Bildung „Nachhaltige Entwicklung” sinnvoll ergänzen. Die Stiftung behält sich vor, an der inhaltlichen Gestaltung der von ihr geförderten Projekte maßgeblich mitzuwirken. Die Projekte müssen von gemeinnützigem Interesse und innovativem Charakter sein. Eine nachhaltige Wirkung im Sinne der Stiftungsziele muss erreicht werden. Gefördert werden insbesondere Dialogforen, Forschungsprojekte und Begegnungen von Bürgern verschiedener Länder, die zu Dialog, Diskussion und Nachdenken in und zwischen den Zivilgesellschaften anregen.

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Auerbach Stiftung

Website: http://www.auerbach-stiftung.de/

Was? Die Auerbach Stiftung engagiert sich fördernd und operativ schwerpunktmäßig in den folgenden Bereichen:Bildung und Erziehung, Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Altenhilfe, Behindertenhilfe, Mildtätiges und Soziales. Zentrale Werte und Gedanken bei der Arbeit der Auerbach Stiftung sind: Hilfe zur Selbsthilfe, Nachhaltigkeit, Hilfe von Menschen für Menschen, Wissenschaft aus der Praxis für die Praxis. Die Auerbach Stiftung fördert hauptsächlich Personalkosten.

Was nicht? bereits begonnene oder abgeschlossene Projekte

Eigenanteil: Der Einsatz von Eigenmitteln muss klar erkennbar sein (Eigenmittel können dabei auch Kosten sein, die durch die Bereitstellung von Räumlichkeiten, Büromaterialien und -einrichtungen, etc. seitens des Projektträgers in das Projekt eingebracht werden).

Antragsfrist:  30. Juni des jeweiligen Jahres

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Baden-Württemberg Stiftung gGmbH

Website: http://www.bwstiftung.de/

Wer? Gemeinnützige Organisationen

Was? Gefördert werden drei Themengebiete: zukunftsweisende Forschung, um Innovationskraft, wirtschaftlichen Erfolg und Arbeitsplätze nachhaltig zu sichern, herausragende Bildung, um individuelle Chancen zu schaffen und soziale Teilhabe zu ermöglichen sowie Gesellschaft & Kultur, um die Gemeinschaft zu stärken. Diese großen Herausforderungen sind unmittelbar miteinander verwoben: Gut ausgebildete Menschen bringen Innovationen hervor, die Basis für Erfolg an den Märkten sind, der Grundlage für Einkommen und Wohlstand. Die aktuellen Projektausschreibungen können der Homepage entnommen werden. Darüber hinaus können Einzelprojekte in Ausnahmefällen durch Zuwendungen gefördert werden, wenn sie auf Grund ihrer Eignung für die Zukunftssicherung Baden-Württembergs eine besondere Bedeutung haben. Die Projekte müssen die Allgemeinheit fördern und die Förderung muss sich auf ein konkretes, zeitlich befristetes Projekt beziehen.

Was nicht? Ausgeschlossen sind grundsätzlich die institutionelle Förderung von Einrichtungen, die dauernde Förderung von Maßnahmen, die Schließung allgemeiner oder besonderer Etatlücken im Haushalt des Landes und der Ausgleich von Defiziten, die durch den Ausfall anderer Finanziers entstanden sind. Ausgeschlossen ist auch die nachträgliche Bezuschussung von abgeschlossenen Projekten, bzw. die Erstattung von anderweitig gewährten Vorfinanzierungen.  Ausgeschlossen ist die Übernahme von rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen des Landes oder hoheitlicher Aufgaben.

Eigenanteil: Eine Finanzierung gemeinsam mit Landesmitteln ist in der Regel ausgeschlossen. Sofern eine Kofinanzierung stattfindet, darf die Zuwendung durch die Baden-Württemberg Stiftung nicht Anlass für Mittelkürzungen des Landes werden.

Antragsfristen: siehe Homepage

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Beatrice Nolte Stiftung für Natur-und Umweltschutz

Website: http://www.beatrice-nolte-stiftung.de/

Wer? Gemeinnützige Organisationen

Was? Förderung von Projekten von Natur- und Umweltschutzorganisationen. Förderung von wissenschaftlichen Veranstaltungen und Publikationen zum Thema Natur- und Umweltschutz. Förderung thematischer Magazinbeiträge und Dokumentationen öffentlich rechtlicher Fernseh- und Rundfunkveranstalter.

Antragsfristen: Im Regelfall entscheidet der Vorstand der Stiftung über einen Förderantrag innerhalb von etwa sechs Wochen.

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Bewegungsstiftung

Website: https://www.bewegungsstiftung.de

Wer? Initiativen, die sich den neuen sozialen Bewegungen zugehörig fühlen, und gemeinnützige Vereine

Was? Die Stiftung fördert vor allem mittel- und langfristige Kampagnen, Maßnahmen also, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken und im öffentlichen Raum mit einer Forderung zu einer gesellschaftlichen Veränderung präsent werden. Dazu sollen (müssen aber nicht zwingend) auch Formen des öffentlichen Protests verwendet werden. Dabei reicht die Bandbreite des Protests von Online-Demonstrationen mittels Webseiten über kleine öffentlichkeitswirksame Aktionen bis hin zu Demonstrationen und Aktionen zivilen Ungehorsams. Ein Zuschuss wird für Kampagnen im Allgemeinen vergeben. Die Stiftung prüft nicht, in welche Einzelmaßnahme das Geld fließt, sondern inwieweit das politische Ziel erreicht worden ist.

Was nicht? Kongresse, Seminare und pädagogische Arbeit, Begegnungsreisen, Bücher, Broschüren und Filmdokumentationen sind wichtiger Bestandteil von sozialen Bewegungen. Sie erfüllen allein aber nicht die notwendigen Kriterien für eine Förderung durch die Stiftung. Soziale Dienstleistungen (etwa Beratungsstellen), Schulen, Kindergärten, Hebammenpraxen u.ä. werden ebenfalls nicht gefördert, es sei denn, die Aktiven dort setzen sich in Aktionen beispielsweise dafür ein, dass solche sozialen Dienstleistungen weiter öffentlich finanziert werden.

Wieviel maximal? Kampagnen werden mit einer Summe zwischen 3.000 und 15.000 Euro gefördert, in Ausnahmefällen auch mehr.

Eigenanteil: Ein Eigenanteil und Kofinanzierung in Zusammenarbeit mit anderen Geldgebern ist erwünscht, aber kein Förderkriterium.

Antragsfristen: Anträge müssen erstmalig bis zu festgelegten Stichtagen eingegangen sein. Die jeweils aktuellen Termine sind zu erfragen bzw. auf der Homepage abrufbar.

Hinweis: Organisationen können in Ausnahmefällen einen Eilantrag auf Kampagnenförderung stellen. Voraussetzung für einen Eilantrag ist, dass sich seit dem letzten regulären Antragsschluss unvorhersehbare und gravierende Änderungen der aktuellen politischen Situation ergeben haben, die ein schnelles und entschiedenes Handeln erfordern. Kampagnenanträge im Eilantragsverfahren können jederzeit per E-Mail bei der Geschäftsführung eingereicht werden. Zwischen Antragstellung und Entscheidung sollen nicht mehr als 14 Tage vergehen.

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Brot für die Welt

Website: http://info.brot-fuer-die-welt.de

Wer? Gruppen und Vereine, die entwicklungspolitisch aktiv sind.

Was? Seminare, Projekttage, Konferenzen, Lernreisen/Partnerschaftsreisen, Partnerschaftsprojektefonds, Aktionen und Kampanien Schulprojekte, Printmedien, Recherchereisen Journalisten/innen, Filme, Strukturförderung, Bildungsarbeit im Fairen Handel, Fair-Handels-Beratungsstellen, Vorübergehenden-Beschäftigten-Stellen, Projektstellen, Inlandsvertragstellen, Ökumenische Dienste in Deutschland

Was nicht? bereits durchgeführte Projekte

Eigenanteil: Der Eigenanteil variiert je nach Förderschwerpunkt, aktuelle Informationen können der Homepage entnommen werden.

Antragsfristen: Für die Antragsbearbeitung vom Antragseingang bis zur Entscheidung sind in der Regel acht Wochen anzusetzen. Ein ausreichender Vorlauf vor Maßnahmenbeginn ist einzuplanen. Ausnahme: Anträge in der Förderlinie Lern- und Partnerschaftsreisen müssen mindestens sechs Monate vor Reisebeginn vorliegen.

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Bundesförderkreis Amateurkunst

Wer? freie Träger, unabhängige Amaterukunstinitiativen und Gruppen aller künstlerischeren Genres. Gefördert werden nur Projekte, die nachweislich sehr geringe bzw. keine andere Förderung erhalten. An die Vorhaben werden Anforderungen wie Innovation und Überregionalität gestellt. Kulturelle Jugendbildung gehört zur Prioritätenliste

Was? Projekte, die kulturell-künstlerisches Amateurschaffen in Städten und Gemeinden mit regional übergreifendem Charakter fördern, Kreativitätsentfaltung und Alltagsbewältigung mit kulturell-künstlerischen Mitteln bei Kindern, Jugendlichen, Frauen und SeniorInnen unterstützen, kulturelle Vielfalt und Identität sowie Talentefindung auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene bieten, eine Vertiefung internationaler Kulturbeziehungen bewirken wollen, kulturelle Jugendbildung durch fachliche Beratungsveranstaltungen, künstlerische Bildung und Fortbildung, projektbezogene Ausstattung von künstlerischen Initiativen und Amateurkunstproduktionen

Wieviel maximal? Es werden 5.000 bis 10.000 Euro Fördersumme jährlich vergeben.

Antragsfristen: Einmal jährlich im Mai wird im Vorstand entschieden. Beantragt wird formlos in dreifacher Ausfertigung bis spätestens Ende März eines jeden Jahres, mit üblichem Inhalt und Konzeption des Projektes und Kostenplan.

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Bundesstiftung Aufarbeitung der SED-Diktatur

Website: http://www.bundesstiftung-aufarbeitung.de/

Wer? Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, d.h. Vereine, Verbände, Universitäten, Institutionen der politischen Bildungsarbeit. Natürliche Personen können nur in Ausnahmefällen (Druckkostenzuschüsse, Stipendienprogramm) Anträge an die Stiftung stellen.

Was? Allgemein zugängliche Informations- und Bildungsangebote sowie Projekte und Veranstaltungen der historisch-politischen Bildungsarbeit; Ausstellungen, Dokumentarfilme, Multimedia- und andere Projekte, die in die Öffentlichkeit wirken; Vorhaben, die der Sammlung und Magazinierung, Archivierung, Inventarisierung, Erhaltung und Erschließung von Dokumenten, Sachzeugnissen und mündlicher Überlieferung - insbesondere von Widerstand und Opposition gegen die SED-Diktatur, aber auch solche, die die Strukturen und Arbeitsmethoden der Diktatur verdeutlichen – dienen; Vorhaben, die der Verbreitung quellengestützter Erkenntnisse im Sinne des Stiftungsauftrags dienen (insbesondere Druckkostenzuschüsse)

Was nicht? Aus finanziellen und förderpolitischen Gründen fördert die Bundesstiftung Aufarbeitung im Rahmen von universitären oder außeruniversitären Forschungs-, Dokumentations- und/oder Publikationsvorhaben vorläufig keine wissenschaftlichen Personalstellen im Angestellten- oder Werkvertragsverhältnis.  Abschlussfinanzierungen für Projekte, die bereits von dritter Seite gefördert wurden, sind durch die Bundesstiftung grundsätzlich nicht möglich. Baumaßnahmen aller Art, Schüler-, Studien- und Tagesfahrten, Autobiographien, belletristische Werke sowie Spielfilmproduktionen

Eigenanteil: Durch den Antragsteller sind grundsätzlich Eigen- oder Fremdmittel in angemessener Höhe, mindestens jedoch 10% der Gesamtausgaben, einzubringen und nachzuweisen. Eine Zuwendung kann ausnahmsweise als Vollfinanzierung bereitgestellt werden.

Antragsfristen: Förderanträge für Projekte mit einer beantragten Fördersumme von 50.000,00 Euro und mehr, sind bis zum 30. Juni des Vorjahres zu stellen. Die übrigen Anträge müssen der Bundesstiftung Aufarbeitung bis zum 31. August des Vorjahres vorliegen, um in der Entscheidungsrunde des Vorstandes der Bundesstiftung berücksichtigt zu werden.

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Bundeszentrale für politische Bildung

Website: http://www.bpb.de/

Wer? Von der BpB anerkannte Träger der politischen Erwachsenenbildung oder Träger der politischen Erwachsenenbildung, die ein Modellprojekt durchführen möchten

Was? Die Förderung dient der Teildeckung der Kosten für die Unterkunft und Verpflegung der TeilnehmerInnen und des abrechenbaren Tagungspersonals (bei Bildungsstätten realer Tagessatz), Miete für Tagungsräume, Fahrkosten der TeilnehmerInnen und des Tagungspersonals sowie Ausgaben und Kosten für Vorbereitung, Organisation und Arbeitsmaterial in Höhe von 10 Prozent der vorgenannten Positionen.

Was nicht? Spenden, Werbemittel, Poster und sonstige Sachleistungen, Klassen- und Studienfahrten

Hinweis: Zusätzlich zu der Bundeszentrale gibt es in jedem Bundesland die Landeszentrale der politischen Bildung, welche individuelle Förderbedingungen haben.

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Deutsche Bank Stiftung

Wer? gemeinnützige Organisationen

Was? Die Förderbereiche der Deutsche Bank Stiftung sind Bildung, Kunst & Musik und Soziales. Die Stiftung initiiert eigene Projekte und geht langfristige Partnerschaften ein. Im Mittelpunkt steht das Engagement für die Bildung: Dazu gehören neben der Förderung des künstlerischen Nachwuchses auch kulturelle und wirtschaftliche Jugendbildung sowie Projekte, die die beruflichen Perspektiven von Jugendlichen und jungen Erwachsenen verbessern. Zukunftsweisende Stiftungsarbeit ist nach Auffassung der Stiftung mehr als das Verteilen von Geldern. Die Deutsche Bank Stiftung initiiert deshalb verstärkt eigene Projekte. Vorhaben Dritter werden nur in sehr begrenztem Umfang unterstützt.

Was nicht? Publikationen, Filmförderung und Tonträger sowie die Vergabe von Einzelstipendien oder vergleichbare Förderungen sind ausgeschlossen. Einzelfallhilfen für behindertengerechte Kraftfahrzeuge, Umbauten, Ausstattungen, Therapiekosten, Operationen sind prinzipiell nicht möglich. Zudem wird keine Denkmalpflege, Sanierung oder Restauration gefördert. Veranstaltungssponsoring wird grundsätzlich nicht durchgeführt. International engagiert sich die Deutsche Bank Stiftung grundsätzlich nur im Rahmen der humanitären Katastrophenhilfe.

Wieviel maximal? 60.000 Euro

Eigenanteil: Die Stiftung erwartet, dass (1) der Projektträger eigene Finanz-, Sach- oder Arbeitleistungen einbringt; (2) die gesetzlichen Hilfeleistungen ausgeschöpft sind; (3) die Gesamtfinanzierung des Projektes nachweislich gesichert ist; (3) die Stiftungsmittel nur für den in der Zusage festgelegten Zweck verwendet werden.

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Deutsche Bundesstiftung Umwelt

Website: https://www.dbu.de/

Wer? Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, wobei im Unternehmensbereich vorrangig kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden (Mittelstandspriorität). Für die Definition der kleinen und mittleren Unternehmen gilt die jeweils gültige Empfehlung der Europäischen Kommission.

Was? Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich umwelt- und gesundheitsfreundlicher Verfahren und Produkte unter besonderer Berücksichtigung kleiner und mittlerer Unternehmen; Austausch von Wissen über die Umwelt zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und anderen öffentlichen oder privaten Stellen sowie Vorhaben zur Vermittlung von Wissen über die Umwelt; Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter im Hinblick auf schädliche Umwelteinflüsse (Modellvorhaben); Bewahrung und Wiederherstellung des nationalen Naturerbes (Vorhaben mit herausragender gesamtstaatlicher Bedeutung).

Was nicht? Eine Förderung bereits begonnener Projekte ist grundsätzlich nicht möglich. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann ausnahmsweise auf Antrag zugelassen werden. Der Antrag ist zu begründen.

Eigenanteil: Der Eigenanteil ergibt sich aus der Differenz zwischen den bewilligungsgemäßen Gesamtkosten des Projektes und der Fördersumme. Der Bewilligungsempfänger hat in jedem Projekt grundsätzlich einen Eigenanteil zu erbringen

Hinweis: Es besteht die Möglichkeit, vor einer Antragstellung eine Kurzbeschreibung des Projektes bei der Geschäftsstelle der Stiftung einzureichen. Bei einer grundsätzlichen Übereinstimmung des Projektes mit den Förderrichtlinien fordert die DBU den Antragsteller auf, einen konkreten Antrag zu stellen. Die genauen Förderrichtlinien können auf der Homepage nachgelesen werden.

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Deutsche Postcode Lotterie

Website: https://www.postcode-lotterie.de/projekte/interessensbekundung

Wer? gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Deutschland

Was? Projekte, die in den Bereichen Mensch & Natur (Chancengleichheit, sozialer Zusammenhalt, Natur- und Umweltschutz) wirken. Dazu gehören beispielsweise Klimaschutz, Natur- und Tierschutz, Umwelt-, Küsten- und Hochwasserschutz, Menschenrechte, Kinder- und Jugendhilfe, Seniorenhilfe, Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte und geflüchtete Menschen, Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, Gleichberechtigung von Frauen und Männern, Gesundheitswesen, bürgerliches Engagement zugunsten gemeinnütziger Zwecke sowie gesellschaftliche Entwicklung.

Was nicht? Projekte, die bereits abgeschlossen sind und Projekte, die im Ausland durchgeführt werden

Wie viel? Es gibt drei Förderrichtlinien, in denen bis zu 30.000 €, 100.000 € und 500.000 € beantragt werden können. Je nach Höhe müssen unterschiedliche Fristen beachtet und Unterlagen eingereicht werden.

Wie lange? Förderungen von 30.000 € sind für bis zu 12 Monate, 100.000 € bis zu 18 Monate und 500.000 € bis zu 24 Monate möglich.

Antragsfristen: Die aktuellen Antragsfristen sind online einzusehen. Bei erstmaliger Antragsstellung müssen vorab eine Interessenbekundung sowie der Nachweis über die Gemeinnützigkeit eingereicht werden. Nach erfolgreicher Prüfung der Förderfähigkeit werden die Antragsunterlagen gesendet.

Eigenanteil: Ein Eigenanteil von 20% muss erbracht werden, dies kann jedoch auch durch Drittmittel anderer Geldgeber oder teilweise auch in Form von ehrenamtlicher Arbeit (kalkulatorisch 10 € pro Stunde, max. jedoch 15.000 €) eingebracht werden.

Deutsche Stiftung Frauen- und Geschlechterforschung

Website: http://www.stiftung-frauenforschung.de/

Wer? Frauen

Was? Die Stiftung verfolgt ihren Zweck und Auftrag durch eigene wissenschaftliche Forschung und Feldarbeiten, aber auch durch die Förderung von Projekten und Veröffentlichungen anderer, die Beiträge im Sinne der Satzung liefern. Die Stiftung fördert ausgewählte Veröffentlichungen inhaltlich - durch Beratung und Bewertung – wie auch finanziell – beispielsweise durch Druckkostenzuschüsse. Die Stiftung leistet sowohl materielle als auch immaterielle Unterstützung bei der Organisation von Ausstellungen und Rahmenprogrammen zu Ausstellungen. Die Stiftung unterstützt Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, z.B. durch Organisation oder finanzielle Förderung von und Teilnahme an Kongressen, Symposien, Schulungen.

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Deutsche Umwelthilfe e.V.

Website: http://www.duh.de

Wer? Naturschutzprojekte, Umweltinitiativen und Umweltvereine

Was? Projekte in den Bereichen Lebendige Flüsse, Lebendige Wälder, Kulturlandschaften, Schutz der Meere/Rettet die Wale, Tropenwald/Klimaschutz, Umweltbildung. Die Stiftung fördert nur nachweisbare Kosten von umsetzungsorientierten Naturschutzprojekten sowie Flächenkäufe. Forschungsprojekte werden nur in Ausnahmefällen bezuschusst. Honorare müssen nachgewiesen werden.

Hinweis: Persönliche Nachfrage vor Antragstellung ist sinnvoll.

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Dr. Hildegard Hansche Stiftung

Website: http://hansche-stiftung.de

Wer? gemeinnützige Vereine, Initiativen, Jugendgruppen

Was? Begegnungen von Jugendlichen mit ZeitzeugInnen des Widerstandes gegen das NS-Regime und anderen Überlebenden, insbesondere mit ehemaligen Häftlingen des Frauenkonzentrationslagers Ravensbrück sowie die Dokumentation ihrer Erinnerungen in den unterschiedlichsten Formen; Workcamps und thematische Projekttage insbesondere in der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück; Ausstellungen, Seminare, künstlerische Projekte und diverse Veranstaltungen die der Information, Bildung und Erziehung Jugendlicher im antifaschistischen Geist dienen und sich gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit heute wenden.

Was nicht? Diplomarbeiten, Dissertationen und andere laufbahnrelevante Arbeiten; Druckkostenzuschüsse; umfangreiche Projekte mit einem hohen Finanzbedarf, deren Kofinanzierung durch andere Quellen nicht gesichert erscheint und deren alleinige Förderung durch die Hansche Stiftung kein ausreichendes Teilergebnis erwarten lässt; Projekte, die originäre Aufgaben anderer Einrichtungen und Institutionen beinhalten; Sachkosten oberhalb der jeweilig gesetzlich festgeschriebenen Geringfügigkeitsgrenze.

Wieviel maximal? durchschnittlich 900 Euro

Eigenanteil: wird erwartet

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Engagement Global gGmbH

Website: http://www.engagement-global.de

AGP – Aktionsgruppenprogramm für kleine Projekte der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit

Wer? Alle Gruppen mit Sitz in Deutschland, die ein Kleinprojekt im Rahmen der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit planen, können Fördermittel beantragen. Dazu zählen Schulen und Kitas ebenso wie Initiativen, Vereine, Stiftungen und andere Träger mit entwicklungspolitischer Zielsetzung. Einzelpersonen und kommerziell arbeitende Einrichtungen können nicht gefördert werden.

Was? Informationsveranstaltungen, Tagungen, Seminare, Workshops, und vieles andere. Die Bandbreite der relevanten Themen umfasst allgemeine entwicklungspolitische Schwerpunkte sowie Themen der Einen Welt, Gleichberechtigung, Umwelt, Fairer Handel, Staatsverschuldung, Friedenspolitik, Demokratisierung und Menschenrechte, um nur einige Bereiche zu nennen. Durch das AGP können Ausgaben für Honorare und Sachmittel sowie Reise- und Verwaltungskosten bezuschusst werden.

Was nicht? Eigenwerbung oder Selbstdarstellung können nicht gefördert werden.

Wieviel maximal? Fördermittel von bis zu 2.000 Euro pro Maßnahme (Festbetragsfinanzierung) können von demselben Träger bis zu zweimal im Jahr beantragt werden, sofern die Maßnahmen voneinander unabhängig sind.

Eigenanteil: Der Anteil der Eigenfinanzierung beträgt in der Regel 25 Prozent, bei Schulen, Kindergärten und Kitas nur zehn Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Antragsfristen: Eine Antragstellung ist das gesamte Jahr über möglich. Spätestens sechs Wochen vor Beginn der geplanten Maßnahme müssen die vollständig ausgefüllten Antragsformulare bei Engagement Global AGP eingereicht werden. Es gilt der Eingangsstempel bei Engagement Global.

FEB – Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung

Wer? Einen Antrag auf Förderung können alle gemeinnützigen Organisationen mit Sitz in Deutschland stellen, die Projekte im Rahmen der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit planen und umsetzen. Dazu zählen gemeinnützige Vereine oder Organisationen mit entwicklungspolitischer Zielsetzung ebenso wie Stiftungen, Museen, Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen.

Was? Gefördert werden nur Inlandsprojekte, unter anderem Seminare und Tagungen, Unterrichtseinheiten und Projekttage, Kampagnen, Ausstellungen, entwicklungspolitisches Theater oder andere Formen innovativer Bildungsarbeit. In den Projekten sollten partizipative, reflexive Methoden angewandt und eine klare Handlungsorientierung aufgezeigt werden.

Was nicht? Veröffentlichungen, die nicht Teil einer breiter angelegten Bildungsmaßnahme sind, Vorhaben, die überwiegend der Selbstdarstellung oder der Spendenwerbung dienen,  Projekte mit missionarischem Charakter / missionarischen Zielen einer Religionsgemeinschaft, Mitgliederversammlungen (zum Beispiel Jahreshauptversammlungen), rein kulturelle Rahmenprogramme und Veranstaltungen.

Wieviel maximal? Bei Erstanträgen kann nur eine Projektlaufzeit von einem Haushaltsjahr (Kalenderjahr) mit einer Fördersumme von höchstens 10.000 Euro beantragt werden. Bei bereits erfolgter erfolgreicher Förderung eines Trägers können Anträge für Projekte mit einer Laufzeit von bis zu drei Haushaltsjahren (Kalenderjahren) gestellt werden. Die Überjährigkeit muss durch das Projekt begründet und dieses in sich abgeschlossen sein.

Eigenanteil: Die finanzielle Eigenleistung der antragstellenden Organisation muss mindestens 25 Prozent der zuwendungs-fähigen Gesamtausgaben enthalten. Drittmittel anderer Förderer werden als Eigenleistung anerkannt. Eine Verrechnung mit nicht ausgezahlten oder valorisierten Leistungen (zum Beispiel ehrenamtliche Arbeit) als Sicherung des Eigenanteils ist ausgeschlossen.

TKZ – Transportkostenzuschuss

Wer? Grundsätzlich können nur private deutsche Organisationen und Verbände sowie Initiativgruppen einen TKZ beantragen, die als gemeinnützig anerkannt sind und nachweislich über keine ausreichenden Eigenmittel oder sonstige Finanzierungsmöglichkeit für einen Transport verfügen. Auch der Empfänger der Sachspende, die einheimische Organisation im Partnerland, muss eine gemeinnützige private oder öffentliche Einrichtung sein.

Was?  Der TKZ umfasst folgende Kosten: Verpackung der Sachspenden,  Transport der Sachspenden vom Lagerort in Deutschland zum Bestimmungsort, Transportversicherung der Sachspende.

Was nicht? Beschaffung der Sachspenden, der Kauf von Containern, die Lagerung in Deutschland und im Partnerland, Container-Standgeld, Entzollung der Sachspende und Reisekosten von Personen.

Wieviel maximal? Die maximale Fördersumme beträgt 20.000 Euro pro Transport.

Eigenanteil: Der Antragsteller muss sich mit einem angemessenen Eigenanteil von mindestens 25 Prozent an den Transportkosten beteiligen.

Antragsfristen: Idealerweise sollten die Anträge mindestens acht Wochen vor dem geplanten Transport bei Engagement Global vorliegen. Die Anträge werden in Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

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Europäische Komission EUROPEAID

Website: http://ec.europa.eu/europeaid

Wer? Was? Was nicht? Bengo berät zu dem aufwendigen Antragsverfahren (http://bengo.engagement-global.de/beratungsangebot-eu.html).

Wieviel maximal? Je nach Call for Proposals

Antragsfristen: Ein Antrag ist nur nach Erscheinen eines Call for Proposals möglich. Erscheinungstermin und Abgabefrist sind nicht vorhersagbar. Bengo informiert die interessierten NRO.

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Fonds Soziokultur

Website: http://www.fonds-soziokultur.de/

Was? Gefördert werden Vorhaben mit Modellcharakter. Also Projekte, die ein aktuelles gesellschaftliches Thema aufgreifen, die neue Praxis- und Aktionsformen in der Soziokultur erproben, die den Austausch und die Integration fördern oder die – mit den Mitteln der Kunst und Kultur – neue Formen der Bürgerbeteiligung in der Stadt, der Gemeinde, im Viertel umsetzen. Kurz: Projekte, die anderen AkteurInnen und Einrichtungen als Beispiel dienen können. Damit regt der Fonds Soziokultur einen bundesweiten Wettbewerb um die besten Projektideen an.

Was nicht? Investitionen und kontinuierliche Förderung

Antragsfristen: Anträge auf Projektförderungen können zweimal im Jahr beim Fonds Soziokultur eingereicht werden:

  • 2. Mai: Dieser Termin ist für Projekte vorgesehen, die im zweiten Halbjahr (nicht vorher!) des laufenden Jahres beginnen sollen. Die Projekte müssen nicht bis zum 31.12. des Jahres abgeschlossen sein, sondern können auch im nachfolgenden Jahr weitergeführt werden.
  • 2. November: Bis (spätestens) zu diesem Termin sollten Anträge für Projekte eingereicht werden, die im ersten Halbjahr des Folgejahres (nicht vorher!) beginnen sollen.

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Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerks e.V.

Website: http://www.dkhw.de/

Wer? Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Vereine (auch Fördervereine von Schulen) und Bürgerinitiativen

Was? Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen zu den Themen Kinderrechte/Kinderpolitik, Spielräume, Medienkompetenz und Kinderkultur

Was nicht? Gebietskörperschaften, öffentliche Träger (Schulen), GmbHs. Personalkosten angestellter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind grundsätzlich nicht zuwendungsfähig.

Wieviel maximal? Die Förderhöhe beträgt maximal 5.000,00 € als Festbetragsfinanzierung. Honorarkosten dürfen bis maximal 50 % der Gesamtfördersumme abgerechnet werden.

Eigenanteil: In der Regel müssen mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten des Projektes durch den Projektträger als Eigenleistung erbracht oder durch Drittmittel finanziert werden.

Antragsfristen: Anträge können ganzjährig eingereicht werden. Stichtage für die Bearbeitung der Projektanträge sind jeweils der 31.03. und 30.09. eines Jahres.

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Freudenbergstiftung

Website: http://www.freudenbergstiftung.de/

Wer? Vorrangig dezentrale Initiativen auf örtlicher Ebene

Was? Projekte der Freudenberg Stiftung sollen in gesellschaftlichen Bereichen initiiert werden, wo wirtschaftliche, kulturelle und soziale Benachteiligung oder Diskriminierung festzustellen ist und wo die negativen Auswirkungen gesellschaftlicher Entwicklung (z. B. durch technisch-industriellen Fortschritt, Bürokratisierung, Fehlentwicklungen und Abbau sozialer Dienste) besonders spürbar werden. Mit Vorrang sollen daher Projekte der direkten Förderung benachteiligter Randgruppen und kultureller Minderheiten dienen.

Was nicht? Stipendien, persönliche Notlagen, Forschungen, Publikationen, Tagungen und Seminare, die nicht zur Vorbereitung, Begleitung oder Auswertung eigener Praxisprojekte beitragen, Bau-, Umbau und Sanierungsmaßnahmen fallen nicht in das Förderspektrum der Stiftung.

Antragsfristen: Antragsschluss ist jeweils der 15.04. bzw. 15.10. eines jeden Jahres. Eine telefonische Voranfrage ist empfehlenswert.

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GLS Treuhand e.V.

Website: http://www.gls-treuhand.de/

Wer? Nur gemeinnützige Organisationen

Was? Jugend- und Altenhilfe / Erziehung und Berufsbildung / Demokratie, Menschenrechte, bürgerschaftliches Engagement / Heilpädagogik und Sozialtherapie / Entwicklungszusammenarbeit und Völkerverständigung / Kunst und Kultur /  Ökologische Landwirtschaft und Ökologie/Umwelt / Gesundheit: komplementäre Medizin / Mildtätigkeit, Stipendien nach besonderen Kriterien

Was nicht? Anträge von nicht gemeinnützigen Organisationen und einzelnen Personen / Zuschüsse zu allgemeinen Betriebsmitteln oder zur pauschalen Schließung von Etatlücken / Baumaßnahmen, Ausstattung und Einrichtung von Immobilien und den Erwerb von Grundstücken

Wieviel maximal? Die Stiftungen und Stiftungsfonds fördern im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Dabei bewegen sich die Zuwendungen in der Regel zwischen 500 bis 2.500 €. Zuwendungen über 10.000 € werden nur selten in Einzelfällen vergeben.

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HIT Umwelt- und Naturschutz Stiftungs-GmbH

Website: http://www.hit-umweltstiftung.de

Wer? gemeinnützige, ehrenamtliche, regionale Organisationen

Was? Die Förderung erfolgt als Teilfinanzierung in Form von Geld- oder Sachleistungen. Erhalt der Natur, die Erforschung und die naturschutzfachliche Wissensbildung

Antragsfristen: keine. Der Beirat entscheidet etwa dreimal jährlich (zum Jahresanfang, zur Jahresmitte und zum Jahresende) über die Vergabe der zur Verfügung stehenden Fördermittel.

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Ikea Stiftung

Was? Kinder und Jugendliche: Ein Schwerpunkt der Stiftungsarbeit ist die Förderung von Initiativen, die die Wohn- und Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen verbessern helfen. Zum Beispiel durch die projektbezogene Unterstützung von Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie durch die Förderung von Projekten für sozial benachteiligte Kinder. Wohnen und Wohnkultur: Unterstützt werden Projekte aus dem Bereich des Wohnens und der Wohnkultur im weitesten Sinne. Verbraucherberatung: Gefördert werden Maßnahmen aller Art, die sich der Aufklärung der Verbraucher widmen und sich speziell mit dem Themenbereich Wohnen beschäftigen. Das können zum Beispiel Veranstaltungen oder auch die Herausgabe von Schriften sein.

Was nicht? Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Unterstützung mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen oder anderen Sachspenden. Aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit darf die IKEA Stiftung das Gründungsunternehmen IKEA nicht begünstigen, indem sie Mittel für den Erwerb von Möbeln und Einrichtungsgegenständen bewilligt, die aus dem IKEA Sortiment zu beziehen wären. Wir fördern weder Jubiläen und Festveranstaltungen noch können wir allgemeine Spendenaufrufe berücksichtigen. Auch Beihilfe in Einzelfällen können wir nicht gewähren. Ebenso ausgeschlossen sind reine Personalkostenzuschüsse und Bereiche, die nicht mit der Satzung der Stiftung konform gehen. Zum Beispiel Sport, Musik, bildende Kunst, darstellende Künste, Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, Völkerverständigung und Tierschutz.

Wieviel maximal? Projektanträge können das ganze Jahr über eingereicht werden. Je früher die Förderanfrage eintrifft, desto größer sind ihre Chancen, bei der nächsten Sitzung vorgestellt zu werden, da jede Einsendung gesichtet, bewertet und aufbereitet werden muss.

Bewilligung:  Über eine Projektförderung entscheidet das zuständige Stiftungsgremium bei seinen zweimal jährlich stattfindenden Beratungen.

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Jugendstiftung Baden-Württemberg

Website: http://www.jugendstiftung.de/

Wer? Die Jugendstiftung fördert freie, gemeinnützige Träger der Jugendbildung in Baden-Württemberg. In Ausnahmen auch Initiativgruppen und hier Einzelpersonen, sofern diese nicht steuerpflichtig sind, wie Studenten und Schüler.

Was nicht? Eine Förderung von Großveranstaltungen, die einen tagungsähnlichen Charakter haben, ist durch die Jugendstiftung Baden-Württemberg nicht möglich. Das gleiche gilt für Jubiläumsveranstaltungen, auch wenn diese einmaligen Charakter haben. Förderung von politischen Parteien, bzw. deren Jugendorganisationen

Wieviel maximal? abhängig von dem Förderbereich

Eigenanteil: Engagement wird vorausgesetzt.

Antragsfristen: Das Kuratorium berät zweimal jährlich über Projektanträge. Die Sitzungen finden in der Regel im Mai und im Oktober statt. Die aktuellen Sitzungstermine finden Sie unter Aktuelles auf der Homepage. Die Projektanträge müssen mindestens 6 Wochen vor der Kuratoriumssitzung eingehen.

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Karl Kübel Stiftung

Website: http://www.kkstiftung.de/

Wer? Selbsthilfegruppen und Initiativen, insbesondere solche, die in geringem Maße über öffentliche Gelder verfügen, werdende Mütter und Väter in Selbsthilfegruppen, Träger von Aus- und Weiterbildungsangeboten für Eltern und Multiplikatoren.

Was? Erziehungs- und Bildungsarbeit in Familien und für Familien, Kinder und Familien in besonderen Lebenslagen, präventive pädagogische und gesellschaftliche Ansätze, Praxisforschungsvorhaben zu den Kernthemen der Stiftung

Was nicht? Maßnahmen, die ein originäres Aufgabengebiet von kirchlichen oder staatlichen Organisationen, Vereinen, Gemeinden und Städten sind; Leistungen, die von der Krankenkasse (z.B. Mutter-Kind-Kuren) oder durch gesetzliche Grundlagen angemessen abgesichert sind; Personalkosten; Finanzierung von Immobilien, entsprechenden Nebenkosten; Fahrzeug- und Reisekosten; Deckung von Etatlücken; alle Arten von medizinischen oder anderen Therapien; Einzelpersonen und einzelne Familien; einmalige Aktivitäten wie z.B. „Eis essen mit Kindern”

Wieviel maximal? Gefördert werden Einzelprojekte in der Regel mit einem Betrag bis maximal 1.000 Euro. Die zusätzliche Förderung durch weitere Drittmittel ist erwünscht.

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Karl und Traudel Bueb-Stiftung

Website: http://www.buebstiftung.de/

Wer? gemeinnützige Träger, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind

Was? Die Karl und Traudel Bueb-Stiftung unterstützt, fördert und initiiert Bildungsprojekte, die mit neuen Ideen und kreativen Methoden auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen eingehen. Sie stellt mit ihren Fördergeldern also eine Art Risikokapital zur Verfügung, damit innovative Bildungsprojekte, die viel versprechend, aber wenig erprobt sind, durchgeführt werden können, mit allen Risiken, die ein solches Projekt beinhaltet. Sie will damit Bildung fördern, die Spaß macht, die ermutigt und wertschätzt, Bildung, die Freiräume schafft und die auf breiter Basis einen Weg in Schulen und Kindergärten finden kann und soll.

Hinweis: Eine Vorabanfrage per E-Mail, ob das Projekt zu den Förderbedingungen passt, ist sinnvoll.

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Kooperation Eine Welt – Kath. Fonds für weltkirchliche und entwicklungsbez. Bildungs- u. Öffentlichkeitsarbeit

Website: http://www.katholischer-fonds.de/

Wer? kirchliche und christliche Gruppen, sowie Gruppen, die sich den Zielen und Inhalten weltkirchlicher und entwicklungsbezogener Arbeit verbunden wissen; Pfarrgemeinden (Sachausschüsse Mission, Entwicklung, Frieden), Partnerschafts- und Eine Welt Gruppen (Pfarrgemeinde-, Dekanats-, Diözesanebene); Katholische Jugend- und Erwachsenenverbände; Landes- und bundesweit arbeitende Gruppen. Anträge für dasselbe Vorhaben können sowohl beim Katholischen Fonds als auch bei Brot für die Welt – Evangelischer Entwicklungsdienst eingereicht werden.

Was? Bildungs- und öffentlichkeitswirksame Projekte zu weltkirchlichen und entwicklungsbezogenen Themen in Deutschland, Partnerbegegnungen und pastorale Initiativen zur Zusammenarbeit mit den Ortskirchen des Südens sowie Mittel- und Osteuropas, Vernetzung lokaler Aktivitäten von weltkirchlich und entwicklungspolitisch aktiven Gruppen, Programme zum Austausch exemplarischer Erfahrungen sowie entsprechende Beratungsangebote und Schulungen, Multiplikator/innenschulungen; Seminare, Tagungen, Veranstaltungsreihen, Aktionen, Kampagnen, Ausstellungen, Arbeitshilfen, Medien, Bildungsmaterial, Vernetzung lokaler Aktivitäten, Partnerbegegnungen in Deutschland u.a.

Was nicht? Maßnahmen, die nicht in Deutschland stattfinden; Projekte, die zum Zeitpunkt der Vergabesitzung schon begonnen oder stattgefunden haben; Projekte, die in Trägerschaft oder Mitträgerschaft eines der Werke des Katholischen Fonds stattfinden; Maßnahmen der Ordinariate und ihrer Einrichtungen (Einzelfallregelungen bei Diözesanräten sind möglich); Projekte von Tagungs- und Bildungshäusern (Akademien), die über ein eigenes Programmbudget verfügen; Diözesanpartnerschaften; Maßnahmen öffentlicher Stellen, z.B. Universitäten; Vorhaben, die direkt oder indirekt mit Spendenwerbung verbunden sind; Formen der institutionellen Förderung, (Arbeitsmittel, Bau- und Renovierungskosten, laufende Personalkosten, Anschaffungen, Mieten, regelmäßig erscheinende Publikationen usw.), Jahresprogramme, Ausreiseprogramme von Missionar*innen auf Zeit; Projekte in Zusammenarbeit mit politischen Parteien.

Antragsfristen: Anträge bis zu 1.500 Euro Antragssumme und Gesamtkosten bis zu 8.000 Euro werden als Kleinprojekte behandelt. Kleinprojekt-Vergabesitzungen finden monatlich statt (jeweils Mitte des Monats), außer im August. Ein Antrag, der in einer Sitzung behandelt werden soll, muss spätestens am 15. des Vormonats bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. Anträge über 1.500 Euro Antragssumme und Gesamtkosten über 8.000,00 € werden als Großprojekte behandelt.  Es finden drei Vergabesitzungen im Jahr statt. Einreichungsfristen: 15. Januar, 15. April und 15. September.

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Lions Club Lions Hilfswerk

Website: https://www.lions.de/

Wer? lokale Gruppen

Was? Bildungsarbeit, Projekte

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PwC Stiftung

Website: http://www.pwc.de/de/engagement/horizonte-erweitern-neugier-wecken-kreativitat-fordern.jhtml

Wer? gemeinnützige Initiativen aus allen Bereichen der ästhetischen Bildung: Projekte zu Musik, Theater, Literatur, Kunst und Bildhauerei, Architektur-und Gestaltunsworkshops und Initiativen aus dem Bereich der Museumspädagogik zählen ebenso dazu wie Kooperationsprojekte zwischen Kultureinrichtungen und Bildungsinstitutionen oder Vermittlungsformen, die den Einsatz neuer Meiden einbeziehen.

Was? Die Initiativen sollen Kinder und Jugendliche an Kunst und Kultur heranführen, die diesen Zugang nicht bereits besitzen. Das Ziel der Stiftung liegt damit nicht im Bereich der Begabten- oder Nachwuchsförderung, sondern in der Breitenförderung. Besonders unterstützt werden kreative Initiativen, die sich durch konzeptionelle und inhaltliche Innovation, vernetzte Denkansätze oder herausragende, neue Vermittlungsformen abheben. Hierbei sieht die Stiftung ihre Aufgabe in erster Linie darin, für den Anschub erfolgversprechender Modellprojekte zu sorgen.

Was nicht? Projekte ohne expliziten Bezug zu ästhetischer Bildung, Projekte ohne expliziten Jugendbezug, Unterstützung von Einzelpersonen, Begabten- und Nachwuchsförderung, Projekte ohne aktive Einbeziehung von Kindern/Jugendlichen, Kreativangebote im Regelbetrieb und rein innerschulische Angebote, Interkultureller Jugendaustausch, Internationale Projekte, Jugendhilfe

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Rosa Luxemburg Stiftung

Website: http://www.rosalux.de/

Wer? Eingetragene steuerbegünstigte Körperschaften, z.B. gemeinnützige Vereine

Was? Konkrete Einzelprojekte politischer Bildung in unterschiedlichen Formaten (Veranstaltungen, Workshops, Podcasts, etc.), die als öffentliche Bildungsangebote in Deutschland realisiert werden. Die Themenvielfalt geförderter Projekte korrespondiert mit den Arbeitsschwerpunkten der Stiftung. Aktuell gewinnt das Themenfeld Krisen, Alternativen und nachhaltige Gesellschaftsentwicklung an Bedeutung. Bereits seit Jahren werden externe Aktivitäten zu Fragen von Migration und zum Kampf gegen den Rechtsextremismus unterstützt.

Was nicht? Vorhaben wissenschaftlicher, kulturell-künstlerischer oder sozialer Einrichtungen, die nicht unmittelbar Zwecke der politischen Bildung verfolgen; Aktivitäten von Gliederungen und Strukturen der Partei Die Linke; Studienförderung außerhalb von Stipendien des Studienwerks der Rosa-Luxemburg-Stiftung für Studierende und Promovierende; Teilnahme an Bildungsreisen und Kongressen im In- und Ausland; Aktivitäten politischer Bildung und Freiwilligendienst im Ausland.

Antragsfristen: Anträge für die jeweilige Förderperiode müssen bis Antragsschluss per Email eingegangen sein. Die aktuellen Antragsfristen sowie das Antragsformular sind auf der Website der externen Projektförderung veröffentlicht: https://www.rosalux.de/stiftung/projektfoerderung

Hinweis: Auf der Homepage ist eine Übersicht der bisher geförderten Projekte einsehbar.

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Rotary Club

Website: http://rotary.de/

Wer? lokale Gruppen

Antragstellung: Es müssen die lokalen Clubs angeschrieben werden, Adressen können der Homepage entnommen werden.

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SEZ – Stiftung Entwicklungs-Zusammenarbeit Baden-Württemberg

Website: http://www.sez.de

Wer? juristische Personen, private, kommunale Initiativen mit Sitz in Baden-Württemberg

Was? Veranstaltungen, Bildungsprogramme, Seminare, Tagungen, Bildungs- & Projekttage Podiumsdiskussionen, Konferenzen, Ausstellungen , Aktionen in Schulen u.ä.. Sowie die Herstellung von Informationsmaterial z.B. Plakate, Info-Blätter, Broschüren, Zeitschriften beantragt werden. Es können Organisationenskosten, Sachkosten und Kosten für ReferentInnen, z.B. Honorare, Fahrt-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten bezuschusst werden.

Wieviel maximal? 400 Euro

Eigenanteil: mind. 25%

Antragsfristen: acht Wochen vor Durchführungsbeginn des Projektes

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Stiftung Deutsches Hilfswerk

Website: http://www.fernsehlotterie.de/

Wer? freie gemeinnützige Organisationen

Was? Baumaßnahmen, Weiterbildungsmaßnahmen sowie Maßnahmen in Einrichtungen der Kinder-, Jugend-, Alten-, und Gesundheitshilfe können gefördert werden.

Was nicht? laufende Kosten, Personal-, Betriebskosten

Wieviel maximal? 500.000 Euro

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Stiftung Mitarbeit

Website: http://www.mitarbeit.de/

Wer? neue Initiativen und Projekte, auch Neugründungen von Gruppen, die im sozialen, pädagogischen, kulturellen oder politischen Bereich innovativ tätig sind und beispielhaft aufzeigen, wie einzelne das Leben in unserer Gesellschaft mitbestimmen und mitgestalten können und denen sonst keine oder nur unzureichende Fördermöglichkeiten offenstehen und die keinem finanzstarken Dachverband angehören. Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf den neuen Bundesländern.

Was? Gefördert werden Aktivitäten, Initiativen und Gruppen, die das Ziel verfolgen, einen konkreten Mangel oder Missstand zu beheben; gesellschaftliche Konflikte auf demokratischem Wege zu lösen; persönliche Eigeninitiative und Handlungskompetenz zu stärken; Bürger/innen zur Wahrnehmung ihrer Rechte zu befähigen; Vorurteile gegen Minderheiten abzubauen und die Zusammenarbeit und das gegenseitige Verständnis von unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen; integrierende Ansätze umzusetzen.

Was nicht? Einzelpersonen,  Personalkosten, Honorare,  Bau- und Sanierungsvorhaben sowie Mietkosten, Tagungen, Ferienfreizeiten, Reisen, Verpflegungskosten, laufende bzw. bereits beendete Projekte, »etablierte« Initiativen, Projekte mit großem Fördervolumen, Vorhaben mit abgeschlossenem Nutzerkreis, Kindergarten-, Schul-, Hochschul- und Studienprojekte, Stipendien.

Wieviel maximal? Ein und dieselbe Aktion/Initiative kann in der Regel nur einmal mit einem Betrag von bis zu 500 Euro gefördert werden.

Antragsfristen: Die Antragsfristen können der Homepage entnommen werden. Über die Bewilligung entscheidet ein Gremium der Stiftung mehrmals im Jahr. Die Nachricht über die Bewilligung erfolgt jeweils binnen 4 Wochen nach Antragsfrist. Im Bedarfsfall bemüht sich die Stiftung, kurzfristig eingereichte Anträge auch außerhalb der Antragsfristen zu entscheiden.

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Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg

Website: http://www.stiftung-naturschutz-bw.de/

Wer? gemeinnützige Organisationen

Was? Vorrangig sollen Projekte mit Pilotfunktion bzw. mit Modellcharakter gefördert werden, deren Nachhaltigkeitscharakter gewährleistet ist. Schwerpunkte sind Schutz der Biologischen Vielfalt, Bildung und Information, Naturschutz als Chance für ländliche Entwicklung, Inwertsetzung von Natur, Integration des Naturschutzes in der Gesellschaft.

Antragshöhe: mindestens (!) 5.000 Euro

Antragsfristen: Die Fristen sind der Homepage zu entnehmen.

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Zentrum für Entwicklungsbezogene Bildung (ZEB)

Website: http://www.dimoe.de/

Wer? nicht-staatliche Gruppen in Württemberg

Was? Das ZEB qualifiziert und fördert kirchliche und nichtkirchliche Aktivitäten, Projekte, Kampagnen u.ä. im Bereich der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit in Württemberg. Die Bandbreite der geförderten Maßnahmen ist der Homepage von Brot für die Welt zu entnehmen.

Was nicht? abgeschlossene Projekte

Antragsfristen: Kleinanträge von bis zu 2.500,00 € Antragssumme müssen spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingereicht werden.

Hinweis: Weitere Informationen sind auf der Homepage des ZEB sowie von Brot für die Welt – Evangelischer Entwicklungsdienst verfügbar.

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