Fünftes Treffen des Forums Nachhaltige Beschaffung Baden-Württemberg am 13. Oktober im Welthaus Stuttgart

Weit überwiegend im Zeichen beschlossener oder geplanter rechtlicher Regelungen auf Landes- und Bundesebene stand das fünfte Treffen des Forums Nachhaltige Beschaffung Baden-Württemberg:

Zunächst gab Uwe Kleinert, Fachpromotor für nachhaltige öffentliche Beschaffung und Unternehmensverantwortung, einen Überblick über die aus seiner Sicht wichtigsten Aspekte der seit April gültigen Verwaltungsvorschrift (VwV) Beschaffung des Landes. Er begrüßte, dass bei bestimmten Produktgruppen die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen nachgewiesen werden muss, dass Produkte aus Fairem Handel bei gleicher Eignung den Vorzug erhalten sollen und dass als Nachweise nur noch unabhängige Siegel und Zertifikate sowie qualifizierte Eigenerklärungen mit zielführenden Maßnahmen anerkannt werden. Einfache Eigenerklärungen sind nicht mehr möglich. Er machte aber deutlich, dass die VwV Beschaffung nur für Landeseinrichtungen verbindlich ist, nicht für die Kommunen im Land. Frau Dr. Rosenauer vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft wies darauf hin, dass die VwV bereits die Regelungen der EU-Vergaberichtlinie berücksichtige, die gerade erst in deutsches Recht umgesetzt werde.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt widmete sich der geplanten neuen VwV Vergabe, mit der den baden-württembergischen Kommunen unter anderem die Anwendung der VwV Beschaffung empfohlen werde. Inhaltliche Aspekte werden darin nicht angesprochen. Mit der Verabschiedung der VwV Vergabe ist nach Einschätzung einiger Teilnehmender noch in diesem Jahr zu rechnen.

Anschließend erläuterte Frau Dr. Rosenauer kurz den Stand des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes (VergRModG), mit dem die EU-Vergaberichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werde. Der Bundesrat habe dem Gesetz Ende September zugestimmt.

Ein weiteres Thema war eine parlamentarische Initiative zur Änderung des Bestattungsgesetzes. Damit soll es Kommunen ermöglichst werden, in ihren Friedhofsatzungen Grabmale aus ausbeuterischer Kinderarbeit rechtssicher auszuschließen. Die bisherige Regelung wurde vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim in zwei Urteilen für unzulänglich erklärt. Barbarita Schreiber, Beraterin der Grünen Fraktion im Landtag, stellte den Entwurf vor, dem sich inzwischen alle Fraktionen angeschlossen haben. Aus zivilgesellschaftlicher Perspektive wäre eine Erweiterung in Richtung aller ILO-Kernarbeitsnormen analog der VwV Beschaffung wünschenswert gewesen. Das, so Barbarita Schreiber, hätte dazu geführt, dass die Änderung nicht mehr in dieser Legislaturperiode hätte beschlossen werden können; vermutlich wäre die Initiative auch nicht von allen Fraktionen unterstützt worden.

Wenigstens einen praktischen Input gab es auch bei diesem Treffen des Forums: Jan Mitter vom deutschen Evangelischen Kirchentag gab unter dem Titel „So viel wie möglich ökofair” Einblicke in die Beschaffungspraxis des DEKT.